Das neue Bestellerprinzip seit dem 01. Juni 2015 / 10 Gründe für einen Makler
Seit dem 01. Juni 2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn Sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten. Damit stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst vermieten oder einen Makler einschalten.
Die Broschüre vom Immobilienverband Deutschland listet die wesentlichen Gründe auf, die für die Vermittlung durch einen qualifizierten Immobilienmakler sprechen:
Sie haben Fragen zum Thema oder möchten unsere Leistungen kennenlernen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Team von Strunk Immobilien
Fon +49 221 940 53 50
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass das Bestellerprinzip nur für die Vermietung und nicht für den Verkauf von Immobilien gilt.